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Was ist eigentlich diese Verhinderungspflege?

Was ist eigentlich diese Verhinderungspflege?

Zunächst einmal die notwendige Klarstellung: In dieser Rubrik beantworte ich typische Fragen von Pflegenden Angehörigen in einfachen Worten und Bildern, so dass man sie als Laie gut verstehen kann. Als Coach biete ich keinerlei rechtliche Beratung an, ich stelle hier lediglich den Stand meiner Recherche nach bestem Wissen dar, kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder juristische Genauigkeit erheben. Alle Angaben müsst ihr selbständig überprüfen! Falls nötig beratet euch daher mit einem Rechtsbeistand Eures Vertrauens.
Falls irgendwelche Angaben sachlich inkorrekt oder veraltet sein sollten, bitte ich euch um Mithilfe: Schreibt mir, damit ich es ändern kann!

Aber nun gehts los: „Was ist Verhinderungspflege?“

Verhinderungspflege ist sowas wie „Urlaub“ oder „Auszeit“ für Pflegepersonen. Wer Angehörige zu Hause pflegt, tut dies erstmal ehrenamtlich. Der Pflegebedürftige bekommt zwar Geld und kann damit seinen Pflegepersonen einen finanziellen Ausgleich bieten, aber dennoch gilt die Pflege von Angehörigen nicht als „erwerbsmässige“ Tätigkeit.

Trotzdem ist es ein verdammt harter Job einen Angehörigen zu pflegen! Das weiss auch der Gesetzgeber. Und deswegen sollen eben auch pflegende Angehörige Urlaub nehmen können: 42 Tage im Jahr.

Auch wenn der Angehörige aus anderen Gründen mal ausfällt kann die Verhinderungspflege einspringen. Die Ersatzpflege kann dann die notwendige Betreuung übernehmen und man kann beruhigt in Urlaub fahren, am Halbmarathon teilnehmen oder an einer Fortbildung für den Job (den viele ja auch noch haben) teilnehmen. Der Angehörige ist ja in guten Händen.

„Und was ist nun diese stundenweise Verhinderungspflege?“

Urlaub schön und gut – viele pflegenden Angehörige fänden das super. Aber: Was für Eltern fliegen schon in Urlaub und lassen ein behindertes Kind vom Pflegedienst betreut zurück? Und das gilt auch für erwachsene Behinderte, die es oft nicht lang ohne ihre vertraute Bezugsperson aushalten.

In diesen Fällen gibt es die „stundenweise Verhinderungspflege“. Die ist super, wenn man mal zum Frisör will ohne das behinderte Kind mitzunehmen oder selbst zum Arzt muss und die pflegebedürftige Mutter nicht zu Hause allein lassen kann.

Viele pflegende Angehörige schätzen es auch schlicht und ergreifend mal „in Ruhe einzukaufen“ (Nein – nicht „shoppen“, sondern schlicht mal in Ruhe durch den Aldi!), möchten mal einen Abend ins Theater, haben dienstliche Verpflichtungen oder wollen das Flötenkonzert der Enkel oder anderen Kinder anhören.

Kurz: Man braucht manchmal jemanden der mal für ein paar Stunden das behinderte Kind babysittet oder der pflegebedürftigen Mutter Mittags das Essen warm macht und nach dem Rechten schaut.

Hierfür steht ein Budget von 1612 € im Jahr zur Verfügung. Davon bezahlt man die Verhinderungspflegekraft, reicht das bei der Kasse ein und erhält das Geld zurück. Oder aber die Kasse überweist das Geld direkt an die Verhinderungspflegeperson.

„Ich hab‘ aber gehört man kann mehr als 2000 Euro abrechnen?!“

Stimmt. Jeder Pflegebedürftige hat auch den Anspruch auf „Kurzzeitpflege“. Das ist also ein kurzer Aufenthalt in einem Heim oder einer stationären Betreuungseinrichtung.

Für viele behinderte Menschen kommt aber auch das nicht in Frage. Wer also diese Mittel nicht ausschöpft kann stattdessen 50% davon nutzen um das Budget der Verhinderungspflege zu erhöhen. Also stehen 806€ mehr zur Verfügung. Damit haben wir 2418€ im Jahr.

„Und wer kann die VHP jetzt machen??“

Das Gute an diesem Budget ist: Ihr könnt es frei verwalten! Im Gegensatz zu den „Zusätzlichen Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz“.

Ihr entscheidet also selbst darüber wer die Verhinderungspflege übernehmen soll und wieviel ihr dieser Person zahlt. Auch wie oft und wann sie kommt.

Ihr könnt natürlich auch einen Pflegedienst beauftragen. Das ist bequem, wenn auch teurer. Aber dann habt ihr auch kein Problem mit der Abrechnung – auch das könnt ihr dem Pflegedienst überlassen, wenn ihr wollt und dem PD vertraut.

Tipp: Trotzdem immer die geleisteten Dienste abzeichnen und selbst protokollieren und gelegentlich mal die Kasse anrufen und stichprobenartig vergleichen ob sich da womöglich …. äh Rechen- oder Tippfehler eingeschlichen haben. Das passiert gelegentlich mal. Natürlich völlig unabsichtlich.

Alles klar?

Falls ja wünsche ich viel Spaß bei allem was ihr vorhabt, während eure Verhinderungspflegekraft sich nun um euren Angehörigen kümmert! Wozu nutzt ihr die Zeit? Ich freue mich darauf mich darüber mit euch in den Kommentaren auszutauschen! Ich hole meine Kraft für die Pflege aus meinem Hobby: Schottisch Tanzen! Und ihr?

Noch Fragen?

Ihr seid immer noch ratlos oder habt eine besondere Frage? Da war doch noch zu viel Fachchinesisch in meinem Text? Irgendwer hat euch aber gesagt, dass da noch irgendwas zu berücksichtigen sei? Oder es gibt völlig andere Gründe aus denen ihr die VHP nicht in Anspruch nehmen könnt?

Dann legt los mit euren Fragen! Wenn ich irgend kann antworte ich gern!

Herzliche Grüße und eine erholsame AUSZEIT VON DER PFLEGE wünscht

Eure Marion Mahnke

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