“Darf die Oma meines behinderten Kindes die Verhinderungspflege übernehmen?”
“Darf die Oma meines behinderten Kindes die Verhinderungspflege übernehmen?”
… solche und ähnliche Fragen höre ich immer wieder.
Und leider heisst es auch immer wieder: “Man hat mir gesagt, dass die stundenweise Verhinderungspflege NICHT von nahen Angehörigen übernommen werden kann.”
Das ist schlicht und ergreifend unrichtig.
Tatsache ist: Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie länger als 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
Hierfür stehen pro Kalenderjahr 1612€ zur Verfügung. Wer die Ansprüche aus der Kurzzeitpflege NICHT in Anspruch nimmt hat sogar 2418€ zur Verfügung.
Was hat das jetzt mit der Verwandtschaft zu tun?? Alle Personen die bis zum 2. Grad verwandt sind (Auf Wikipedia gibt es hierzu eine super Bildtafel!) dürfen nur einen TEILbetrag in Anspruch nehmen.
Wie hoch der ist, hängt von dem Pflegegeld ab das die Pflegebedürftige Person bekommt. Es ist der Anderthalbfache Monatsbeitrag – also quasi das was ihr innerhalb von 6 Wochen an Pflegegeld bekommt.
Dieses Geld darf wie üblich gegen Quittung z.B. auch an die Oma ausbezahlt werden.
Darüber hinaus darf die Oma aber auch noch Aufwendungen geltend machen. Z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Insgesamt darf hierfür jedoch nicht mehr als die 1612€ investiert werden.
Die Unterstützung durch nahe Angehörige kann also sehr wohl vergütet bzw ihre Aufwendungen erstattet werden, solange man sich an die Rahmenbedingen hält.
Alles klar? Wenn nicht: Her mit Euren Fragen!
Eure
Marion Mahnke
Guten Abend meine 2 Enkel Kinder Haben Pflegegrad 2 ich kümmere mich 2 mal die Woche je 3 Std um die beiden ,wollten es über die Verhinderung s Pflege nach 13 Monaten laufen lassen da wir das nicht wussten ,wird das dann meiner Tochter von dem 316 Euro abgezogen?Danke für die Antwort
Liebe Marion,. ich lebe mit meiner Tochter und meinem autistischen Enkelkind, mit Tourette und ADHS, in einem Haushalt .Ich bin mit meiner Tochter gemeinsam als Pflegeperson für mein Enkelchen da und eingetragen. Kann ich trotzdem über die Verhinderungspflege, z. B. wenn meine Tochter Mal eine kleine Auszeit braucht oder Termine hat, eine Vergütung bekommen? Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort. Leider haben wir überhaupt Niemanden, der Mal einspringen könnte. Liebe Grüße Steffi Ehrt 😊
Hallo, und was ist wenn jetzt die eine Oma und später die andere Oma babysittet? Dürfen die beiden jeweils 1,5 fache in Anspruch nehmen oder müssen sie es sich „teilen“?
Danke
Soweit mir bekannt ist müssen sich beide diesen Betrag teilen. ABER beide Omas können zusätzlich Fahrkosten und/oder Verdienstausfall geltend machen. Diese Aufwendungen können ZUSÄTZLICH zum Anderhalbfachen des Pflegegeldes aus dem Verhinderungspflege-Budget abgerufen werden.