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Steuerrecht: Der Pflegepauschbetrag ab 2021

Steuerrecht: Der Pflegepauschbetrag ab 2021

Was ist der Pflegepauschbetrag? Wem steht er zu? Wieso ist er seit 2021 auch für Familien von Kindern mit niedrigem Pflegegrad interessant? Und für wen ist das Merkzeichen H im SBA jetzt besonders wichtig? Welche Ausnahmeregelungen gelten für Eltern behinderter Kinder?
Diesen Fragen gehe ich im folgenden Blogbeitrag nach. Viel Spaß!

Was ist der Pflegepauschbetrag?
  • Der Pflegepauschbetrag ist eine Steuervergünstigung, die von der Steuerschuld abgezogen wird. Er reduziert also die Einkommenssteuer.
  • Das bedeutet: Wer einen nahestehenden Angehörigen pflegt und kein Geld dafür bekommt, der zahlt weniger Steuern. Das soll die Aufwendungen kompensieren, die man durch die Pflege hat.
  • Je höher der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, desto höher der Pauschbetrag.
    Gesetzliche Grundlage: § 33b Abs. 6 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).

ACHTUNG: Für ELTERN behinderter Kinder, die ihr eigenes Kind pflegen gilt abweichend vom Normalfall: Selbst, wenn sie Pflegegeld erhalten, steht ihnen der Behindertenpauschbetrag zu.
Gesetzliche Grundlage: § 33b Abs. 6 Satz 2 EstG

Wer bekommt den Pflegepauschbetrag?

Den Pflegepauschbetrag können Angehörige geltend machen, die

  • selbst persönlich die Pflege übernehmen
  • den Pflegebedürftigen in seinem Haushalt pflegen oder den Pflegebedürftigen bei sich zu Hause pflegen.
  • dafür kein Geld bekommen
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
FrüherIm Steuerjahr 2021
Pflegegrad 20 €600 €
Pflegegrad 30  €1.100 €
Pflegegrad 4 / 5 oder
Merkzeichen H
924 €1.800 €
Welche Voraussetzungen gibt es?
  • Der/Die Pflegebedürftige muss Pflegegrad 2-5  ODER im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen H  haben
  • Die Pflege muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden oder im Haushalt des Pflegebedürftigen
  • Normalerweise hat nur Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag, wer kein Geld für die Pflege bekommt.
  • Normalerweise kann nur der Pflege- ODER Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden.

ABER: Bei Eltern behinderter Kinder kann der Pflegepauschbetrag auch in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern Pflegegeld erhalten UND der Pflege-Pauschbetrag ist unabhängig davon, ob die Eltern Pflegegeld erhalten.

Was müssen Eltern behinderter Kinder über den Pflegepauschbetrag wissen?

Eltern von Kindern mit PG 2 und PG 3 müssen wissen, dass sie in diesem Jahr ERSTMALS überhaupt Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag haben.

Allerdings nicht den höchsten. Den bekommen nur Angehörige von Pflegebedürftigen mit PG 4 und 5. Und deswegen ist der Blick in den SBA so wichtig! Das Merkzeichen H begründet nämlich ebenfalls den höchsten Pauschbetrag.

Gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen steht das H vielen Kindern mit Behinderung zu. Entweder weil sie Assistenz bei grundlegenden Bedürfnissen zur Existenzsicherung benötigen, oder weil sie ständiger Beaufsichtigung bedürfen oder weil sie als Kinder/Jugendliche noch den Umgang mit den behinderungsbedingten Folgen erlernen müssen.

Nicht immer erhalten diese Kinder aber das H aber gleich beim Erstantrag. Und viele Eltern fragen sich, ob es sich lohnt dieses Merkzeichen zu beantragen und/oder einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.

Die Erhöhung des Pflege-Pauschbetrags macht nun den Erwerb des H – wenn die Voraussetzungen vorliegen – sehr interessant. Weil so einfach mehr Geld übrig bleibt, um unsere Kinder optimal zu fördern und zu betreuen! (Oder sich eine Fortbildung zu gönnen.)

Wichtig ist zudem: Normalerweise kann der Pflegepauschbetrag nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Behindertenpauschbetrag genutzt wird. ABER: Das ist bei Eltern behinderter Kinder anders. Die können BEIDE Pauschbeträge nutzen.

Kann ich trotzdem noch Außergewöhnlichen Belastungen angeben?

Wer Ausgaben nachweisen kann, die höher sind als der Pauschbetrag, kann diese auch als Außergewöhnliche Belastung abrechnen. In dem Fall verzichtet man auf den Pflegepauschbetrag. Statt die Pauschale in Anspruch zu nehmen, rechnet man alle pflegebedingten Aufwendungen einzeln ab.

Durch die Erhöhung des Pauschbetrags im Jahr 2021 ist es seltener der Fall dass die tatsächlichen Aufwendungen erheblich höher sind als der Pauschbetrag.  Somit wird vielen Familien nun die Mühe erspart alles einzeln anzugeben.

Und wie bekommt man den Pflege-Pauschbetrag nun?

Wenn Du Deine Steuererklärung selbst machst, trägst Du es im Mantelbogen in Zeile 65 und 66 unter Außergewöhnliche Belastungen ein. Wenn Du einen Steuerberater hast, gib unbedingt immer auch den aktuellen SBA ab. Wenn im Steuerjahr Veränderungen des GdB oder der Merkzeichen vorgenommen wurden, gilt für das Steuerjahr der höchste GdB bzw. das Merkzeichen mit der höchsten Steuererleichterung. Also ggf. als Beleg nicht nur den aktuellen, sondern auch den alten SBA kopieren, wenn dieser noch besser war!

In a Nutshell / Kurz und gut

Das H in diesem Steuerjahr noch zu beantragen ist für alle Familien behinderter Kinder finanziell interessant, deren Kinder einen niedrigen oder keinen Pflegegrad haben, die aber das Anrecht auf das Merkzeichen H hätten.

Familien mit Pflegegrad 4 oder 5 können bereits damit Anspruch auf den höchsten Pflegepauschbetrag begründen.

Extra-Tipp:

Du bist Dir nicht sicher, wie man den SBA beantragt, mit welcher Argumentation Du das Merkzeichen H oder B beanspruchen kannst oder ob der GdB für Dein Kind angemessen ist?

Dann buche doch einen Platz in meinem „Seminar zum SBA“

Mehr dazu hier in meinem Blog:

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