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Verhinderungspflege (rückwirkend) abrechnen

Zum Jahresende Verhinderungspflege 2019/ 2020 abrechnen

Bis zu 4 Jahre kann die Verhinderungspflege – bei gesetzlich Versicherten – rückwirkend abgerechnet werden. Wer 2019 noch nicht abgerechnet hat, sollte jetzt schnell sein. Denn bis zum Jahresende könnt ihr noch Betreuungszeiten abrechnen, die z.B. durch Großeltern, Nachbarn oder Freunde geleistet wurden.

Privat Versicherte haben nur 3 Jahre Zeit- sie müssen jetzt 2020 abrechnen. Und Beihilfeberechtigte haben nur 1 Jahr Zeit. Sie können jetzt noch 2022 abrechnen.

Voraussetzung: Zum damaligen Zeitpunkt gab es einen entsprechenden Pflegegrad UND die Vorpflegezeit war erfüllt UND es hat tatsächlich eine Betreuung durch Angehörige oder andere Betreuungskräfte stattgefunden.

Weshalb das geht? Weil laut SGB 1, § 45, Absatz 1 gilt: „Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind“

Wie das geht? Hier Dein Fahrplan zum Abrechnen von stundenweiser Verhinderungspflege

1. Du beantragst bei der Krankenkasse erstmal VHP für jedes Jahr, das Du rückwirkend abrechnen möchtest. Also vor Jahresende fix sein, falls Du noch alle 4 Jahre abrechnen willst. Am besten Morgen die Formulare schicken lassen. Sowohl das Antragsformular als auch das Abrechnungsformular, falls die eines haben.  

2. Du stellst sicher, dass Dein Kind zu dem Zeitpunkt Anspruch auf VHP hatte (Pflegegrad muss gegeben sein + Vorpflegezeit ist erfüllt)

3. Du machst für jedes Jahr einen Antrag auf STUNDENWEISE VHP vom 1.1. des Jahres bis 31.12. des Jahres

4. Du erkundigst Dich bei Deiner Krankenkasse, ob sie vorgefertigte Formulare haben, oder eine Excel-Tabelle brauchen.

5. Du legst für jede VHP-Kraft eine eigene Excel-Tabelle oder eines der Abrechnungs-Formulare Deiner Kasse an (ausreichend kopieren). Hier kannst Du auch den Stundenlohn notieren, den Du mit den jeweiligen Kräften vereinbart hast. Üblicherweise wurde eine VHP-Stunde gemäß Studien 2022 im Durchschnitt mit ca. 14 € abgerechnet. Du kannst Dich auch am ortsüblichen Babysitter-Gehalt orientieren und bei Kindern mit besonderen Pflege-/Betreuungsanforderungen ca. 20-50% dazurechnen.

6. Du rechnest aus, wie viel Geld die „nahen Verwandten“ (Großeltern, Eltern, Geschwister) des Kindes bekommen dürfen. (Das ist das 1,5fache des monatlichen Pflegegeldes pro Kalenderjahr plus deren Reisekosten plus deren Lohnausfall). Du ermittelst, wie viel vom Gesamt-Budget (2418 € / Jahr) dann noch für weitere Kräfte in dem Jahr übrig bleibt.

6. Du gehst mit Deinen Kräften die Kalender durch und ihr ermittelt, wann die VHP stattgefunden hat und errechnet, was die Kraft dafür bekommen hat. Überlege: Gibt es regelmäßige wöchentliche Termine (Fitness-Studio, Kino-Abend) an denen deine Freundin regelmäßig einhütet? Gab es Feiertage, an denen die Großeltern eher angereist sind um die Kinder zu betreuen? Hattet ihr eine Betreuungskraft im Urlaub dabei? Gab es Arzt-/Friseur-Termine an denen die Nachbarin aufgepasst hat? Schaue Deinen Kalender durch und gib alle Termine an, bei denen Du und die Betreuungskraft euch einig seid, dass eine Betreuung stattgefunden hat.

7. Du lässt Dir von der VHP-Kraft unterschreiben, dass sie zu diesen Zeiten da war und das Geld erhalten hat. Außerdem will die Kasse immer wissen, ob die Kraft im 1. oder 2. Grad verwandt oder verschwägert ist. Wichtig: Vom KIND aus gerechnet – nicht von Dir aus gerechnet.

8. Du reichst alle Abrechnungsbögen bei der Kasse ein und bittest um Erstattung auf Dein Konto oder das Konto Deines Kindes oder -wenn Du das Geld nicht vorgestreckt hast – auf das Konto der VHP-Kraft.

9. Du buchst mit der Rückerstattung Urlaub oder ein paar interessante Seminare für Special-Needs-Moms 😉 https://aussergewoehnlich-gut-leben.de/special-needs-academy/

Alles klar? Na dann leg los! So schwer ist es nicht die VHP abzurechnen! Und es lohnt sich! Viel Erfolg!


2 Gedanken zu „Verhinderungspflege (rückwirkend) abrechnen

  • Steffi

    Bei meiner Beihilfe ist das anders: ich kann nur Termine abrechnen, die bei Ankunft des Formulares bei der Beihilfe weniger als ein Jahr her sind. D. h. ich kann jetzt noch VHP abrechnen, die im Januar 2023 stattgefunden hat, aber nicht mehr die von Anfang Dezember 2022.

    Antwort
    • Marion Mahnke

      Danke für diesen wichtigen Hinweis! Bei der Beihilfe laufen die Uhren anders – deswegen ist es besonders wichtig die Beihilfe immer als erstes im Blick zu behalten.

      Antwort

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