“Darf die Oma meines behinderten Kindes die Verhinderungspflege übernehmen?”
“Darf die Oma meines behinderten Kindes die Verhinderungspflege übernehmen?”
.. solche und ähnliche Fragen höre ich immer wieder.
Und leider heißt es auch 10 Jahre nachdem ich diesen Artikel erstmals geschrieben habe immer noch: “Man hat mir gesagt, dass die stundenweise Verhinderungspflege NICHT von nahen Angehörigen übernommen werden kann.”. Das ist schlicht und ergreifend unrichtig. Was korrekt ist, das erfahrt ihr in diesem Blog-Artikel.
Tatsache ist: Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Verhinderungspflege (oder offiziell: “Ersatzpflege”), wenn sie mindestens Pflegegrad 2 besitzen. Und damit haben natürlich die Eltern behinderter Kinder auch Anspruch auf diese Unterstützung. Wie hoch Euer Budget dafür ist, das hängt vom Pflegegrad ab.
Was ihr wissen müsst: Die Verhinderungspflege kann JEDE Person leisten. Ihr könnt natürlich auch einen Dienst beauftragen – aber das ist nun einmal teurer. Das heißt: Ihr könnt Nachbarn, Freunde, Bekannte bitten die Verhinderungspflege zu machen oder eben auch Verwandte. Sogar das andere Elternteil kann unter bestimmten Umständen VHP leisten – aber das führt hier zu weit.
Vermutlich hast Du sogar schon längst Unterstützung durch liebe Menschen in Deinem Leben, denen Du bisher noch keine Anerkennung bezahlt hast – aber deren Einsatzbereitschaft, Auslagen und Freude an der Unterstützung Du durch eine finanzielle Entschädigung aus Deinem VHP-Budget erhalten kannst!
💛 Du möchtest lieber mit mir zusammen überlegen, wer als VHP-Kraft aus Verwandtschaft, Freundeskreis oder als Dienstleister in Frage kommt oder wem Du (rückwirkend) eine Anerkennung für seine/ihre Hilfe zahlen könntest? Oder hast du gerade ganz andere Baustellen mit deinem Kind – und für das ganze Thema fehlt einfach die Energie? Kein Problem. Als Coach begleite ich Familien mit besonderen Kindern genau in solchen Momenten. Schau einfach unverbindlich rein: Kostenloses Kennenlerngespräch (15 Minuten) buchen – oder gleich eine Beratungsstunde mit mir buchen.
Leider gibt es Sonder-Regelung für enge Angehörige. Man geht nämlich davon aus, dass enge Angehörige ja sowieso moralisch verpflichtet sind zu helfen. Sie sollen also nicht mehr Geld durch die Verhinderungspflege bekommen können, als die Person, die sich als eigentliche Pflegeperson zur Verfügung stellt. Angeblich soll so “Gerechtigkeit” unter den Verwandten von Pflegebedürftigen hergestellt werden und auch verhindert werden, dass enge Angehörige sich für Unterstützung bezahlen lassen, die sie eh aus moralischen Erwägungen leisten sollten. So hat mir das zumindest mal eine Dame vom Ministerium erklärt. Ganz genau weiß wohl niemand, was sich die Gesetzgebenden dabei wirklich gedacht haben.
Wer sind aber nun “nahe Angehörige”
Nahe Angehörige sind Personen die in direkter Linie bis zum 2. Grad verwandt sind.
Also:
Enkelkinder
Kinder
Eltern
Großeltern
Geschwister
Dabei müssen Eltern behinderter Kinder immer daran denken vom Kind aus zu schauen. Schon die Urgroßeltern oder Tanten und Onkel des Kindes sind im 3. Grad verwandt – könnten also das ganze zur Verfügung stehende Budget nutzen.
Wieviel Geld dürfen Verwandte bis zum 2. Grad aus der Verhinderungspflege bekommen?
Das hängt vom Pflegegrad ab. Nahe Angehörige können nur einen Teil des Gesamtbudgets für Verhinderungspflege erhalten. Und zwar seit 01.07.2025 das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Budget für Nahe Angehörige |
| 1 | 0 | 0 € |
| 2 | 347 € | 694 € |
| 3 | 599 € | 1.198 € |
| 4 | 800 € | 1.600 € |
| 5 | 990 € | 1.980 € |
Das Geld in der rechten Spalte, darf also unter den nahen Angehörigen verteilt werden. Wenn die Oma und der große Bruder Geld bekommen sollen, dann dürfen sie ZUSAMMEN nicht mehr Geld erhalten als in der rechten Spalte steht.
Darüber hinaus darf die Oma (oder ein anderer naher Angehöriger) aber auch noch Aufwendungen geltend machen. Z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Dafür könnt ihr die gefahrenen Kilometer, Fahrkarten oder Belege für den Verdienstausfall bei der Krankenkasse einreichen. So können die nahen Angehörigen zusätzliches Geld aus dem Budget für Verhinderungspflege erhalten. Das ist besonders wichtig, wenn z.B. sehr nahe Angehörige (das andere Elternteil, erwachsene Geschwister, Großeltern) unbezahlten Urlaub nehmen, weil die eigentliche Pflegeperson komplett ausfällt.
Da ihr so viele Leute wie ihr wollt mit der VHP beauftragen könnt, ist es also durchaus möglich, dass die Oma eines Kindes mit PG 4 zum Beispiel 1000,-€ im Jahr erhält, der Bruder des Kindes noch 600 € bekommt, die Oma zudem Fahrtkosten in Höhe von 300 € einreicht und eine Nachbarin dann noch den Restbetrag des Budgets bekommt.
Aber wie hoch ist das Gesamt-Budget, dass mir zur Verfügung steht und wie beantrage ich das alles?
Dafür habe ich Dir einen Grundsatz-Artikel verfasst in dem du wirklich ALLE Infos findest, die Du benötigst um Deinen Antrag zu stellen. Klick Dich einfach hier rein.
💛 Und denk daran: Du kannst gern auch einfach mal eine halbe Stunde Beratungszeit buchen, wenn Du Dir unsicher bist. Ich sehe immer wieder, dass Leute auf das Geld aus der Verhinderungspflege verzichten, weil sie Angst haben etwas bei der Antragstellung falsch zu machen oder keine Kraft um die Abrechnung allein anzugehen. Als Coach begleite ich Familien mit besonderen Kindern genau in solchen Momenten. Schau einfach unverbindlich rein: Kostenloses Kennenlerngespräch (15 Minuten) buchen – oder gleich eine Beratungsstunde mit mir buchen.
Aber die Oma WILL doch gar kein Geld!
Das erlebe ich in meinen Beratungen immer wieder. Da steht ein Budget zur Verfügung, das Euch zusteht – aber die Oma will es nicht. Manchmal hilft es den Großeltern deutlich zu machen, dass sie – genau wie Du selbst!- eben manchmal einfach die Oma sind und manchmal eine Betreuungsperson, die WEGEN der Behinderung unterstützt. Immer dann, wenn die Oma etwas tut, für das Du normalerweise einen Babysitter bezahlen würdest, immer dann, wenn sie MEHR tut, als sie es bei einem Regel-Kind tun würde – dann ist es gerechtfertigt eine Anerkennung aus dem Budget für Verhinderungspflege zu erstatten.
Ja – die Oma hat vielleicht ein merkwürdiges Gefühl dabei – aber sie kann das Geld ja verwenden wie sie möchte! Zum Beispiel können Oma und Enkel sich so vielleicht öfter den Eintritt in den Tierpark oder ein teures Schwimmbad oder sogar ein Musical leisten. Mach der Oma einfach klar, dass Deinem Kind mit Behinderung dieses Budget zur Verfügung steht um bei Verwandten die Zeit und Energie auszugleichen, die sie behinderungsbedingt MEHR investieren, als es bei einem gesunden Geschwisterkind der Fall wäre. Also wer Euch unterstützt – der VERDIENT dafür eine Anerkennung. Und ggf. auch Fahrtkostenerstattung und/oder Erstattung von Lohnausfall.
Fazit:
Die Unterstützung durch nahe Angehörige kann also sehr wohl vergütet werden solange man sich an die Rahmenbedingen hält. Immer wieder erzählen Krankenkassen-Mitarbeiter oder sogar Pflegeberaterinnen beim halbjährlichen Beratungsbesuch das ginge nicht. Aber das ist und bleibt unrichtig! Die Gesetzeslage ist hier eindeutig – also stellt Eure Anträge!
Alles klar? Wenn ja: Ich freue mich!
Wenn nicht: Her mit Euren Fragen!
Eure
Marion Mahnke
PS. Hier erkläre ich Dir wie du Verhinderungspflege rückwirkend abrechnen kannst.
Hier erfährst du die Grundlagen zur Verhinderungspflege.
Hier beschreibe ich, warum Entlastung durch Verhinderungspflege für Pflegende Eltern notwendig ist
Hier erkläre ich warum eine Verhinderungspflege mehr ist als ein Babysitter
Und ob man die Verhinderungspflege versteuern muss und was eigentlich “Sittliche Pflicht” ist erfahrt ihr hier

Guten Abend meine 2 Enkel Kinder Haben Pflegegrad 2 ich kümmere mich 2 mal die Woche je 3 Std um die beiden ,wollten es über die Verhinderung s Pflege nach 13 Monaten laufen lassen da wir das nicht wussten ,wird das dann meiner Tochter von dem 316 Euro abgezogen?Danke für die Antwort
Liebe Marion,. ich lebe mit meiner Tochter und meinem autistischen Enkelkind, mit Tourette und ADHS, in einem Haushalt .Ich bin mit meiner Tochter gemeinsam als Pflegeperson für mein Enkelchen da und eingetragen. Kann ich trotzdem über die Verhinderungspflege, z. B. wenn meine Tochter Mal eine kleine Auszeit braucht oder Termine hat, eine Vergütung bekommen? Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort. Leider haben wir überhaupt Niemanden, der Mal einspringen könnte. Liebe Grüße Steffi Ehrt 😊
Hallo, und was ist wenn jetzt die eine Oma und später die andere Oma babysittet? Dürfen die beiden jeweils 1,5 fache in Anspruch nehmen oder müssen sie es sich „teilen“?
Danke
Soweit mir bekannt ist müssen sich beide diesen Betrag teilen. ABER beide Omas können zusätzlich Fahrkosten und/oder Verdienstausfall geltend machen. Diese Aufwendungen können ZUSÄTZLICH zum Anderhalbfachen des Pflegegeldes aus dem Verhinderungspflege-Budget abgerufen werden.