AllgemeinSpecialNeeds

Der Behinderten-Pauschbetrag ab 2021

Der Behinderten-Pauschbetrag ab 2021

Was ist der Behinderten-Pauschbetrag? Wem steht er zu? Wieso ist er seit 2021 auch für Familien von Kindern mit niedrigem GdB interessant? Und für wen ist das Merkzeichen H im SBA jetzt besonders wichtig? Was müssen  Eltern behinderter Kinder über den Behinderten-Pauschbetrag wissen?
Diesen Fragen gehe ich im folgenden Blogbeitrag nach. Viel Spaß!

Was ändert sich im Steuerjahr 2021?

Der Behinderten-Pauschbetrag wurde erhöht! Das ist doch mal eine gute Nachricht. Aber was macht das eigentlich aus? Schauen wir uns die Zahlen an:

Grad der Behinderung (GdB)Betrag bis 2020 in EuroBetrag ab 2021 in Euro
20Nichts384
25-30310620
35-40430860
45-505701140
55-607201440
65-708901780
75-8010602120
85-9012302460
95-10014202840
Merkzeichen H oder Bl37007400

Wow – da hat sich ordentlich was getan! Wichtig: Schon ab GdB von 20 gibt es jetzt erstmalig einen Pauschbetrag und alle anderen Beträge haben sich verdoppelt! Und ganz klar: Das Merkzeichen H oder Bl sticht nun noch deutlicher heraus.

Außerdem entfallen ab dem Steuerjahr weitere Regelungen, die bisher bei niedrigen GdB galten. Falls Du also bisher keinen Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag hattest, erkundige Dich beim Finanzamt oder deine:r Steuerberater:in, ob die Pauschbeträge nun für Dich gültig sind.

Was müssen Eltern behinderter Kinder wissen?

Schon bei geringen Graden der Behinderung gibt es jetzt einen Behinderten-Pauschbetrag. Wer bislang wegen einer geringen Behinderung den Behindertenausweis nicht bei der Steuer mit eingereicht hat, sollte dies jetzt tun. Wer gar keinen beantragt hat, für den ist der neue niedrigschwellige Pauschbetrag vielleicht ein Grund jetzt einen Behindertenausweis zu beantragen.

WICHTIG: Für die Steuer ist immer das gesamte Steuerjahr zu betrachten. Auch wenn ihr im Dezember erst den GdB erhaltet könnt ihr den gesamten Jahres-Pauschbetrag ausschöpfen. Umgekehrt: Wenn Dein Kind in diesem Steuerjahr das H verliert oder herabgestuft wird, dann gilt immer noch der höchste GdB bzw. das Merkzeichen für das gesamte Steuerjahr. Also falls der GdB sich verschlechtert hat oder Merzeichen aberkannt wurden bitte unbedingt auch den älteren Ausweis mit einreichen!

Außerdem ist wichtig, dass ihr den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes auf Euch übertragen lasst, wenn ihr noch Kindergeld erhaltet. Denn ansonsten würde der Pausch-Betrag ja für das Kind gelten, das gar kein Einkommen hat und somit auch keine Steuer zahlt. Das Kreuz muss jedes Jahr bei der Anlage Kind neu gemacht werden!

Außergewöhnliche Belastungen oder Behinderten-Pauschbetrag?

Natürlich kann man weiterhin Belege und Quittungen sammeln. Es macht aber bei den hohen Pauschbeträgen nur noch selten Sinn. Damit ist diese Erneuerung eine echte und spürbare Entlastung für die Familien und es profitieren endlich auch die Familien, denen das einzelne Abrechnen von Belegen bislang zu mühsam war.

Aber es gibt immer noch Familien, für die es sich lohnt auf den Pauschbetrag zu verzichten und stattdessen zu sammeln. Und zwar dann, wenn die Aufwendungen wirklich deutlich höher waren als der Pauschbetrag PLUS der Selbstbeteiligung, die bei den Außergewöhnlichen Belastungen fällig werden würde. Beim Pauschbetrag gibt es nämlich keine Selbstbeteiligung. Die ist quasi einkalkuliert.

Wer den Pausch-Betrag wählt spart also eine Menge Arbeit und Mühe. Und bei Wahl des Pauschbetrages können trotzdem bestimmte Aufwendungen zusätzlich geltend gemacht werden.

Zum Beispiel Umbaukosten, Reisebegleitung, Krankheitskosten, Haushaltshilfe, Heilkur, Fahrtkosten, Heimunterbringung und weitere Posten. Hier bitte beim Finanzamt oder dem/der Steuerberater:in nachfragen!

Wo trägt man den Behinderten-Pauschbetrag ein?

Im Mantelbogen unter „Steuervergünstigung für behinderte Menschen und Hinterbliebene“. Achtung: In der Anlage „Kind“ das Kreuz nicht beim Übertrag an die Eltern vergessen!

Lohnt es sich jetzt noch den GdB und die Merkzeichen überprüfen zu lassen?

Wer sowieso schon vorhatte einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, der sollte dies vor Jahresende tun. Denn: Es gilt immer der höchste GdB. Auch solltet ihr prüfen lassen, ob das Merkzeichen H Eurem Kind zusteht, wenn es das noch nicht erhalten hat.

Extra-Tipp:

Du bist Dir nicht sicher, wie man den SBA beantragt, mit welcher Argumentation Du das Merkzeichen H oder B beanspruchen kannst oder ob der GdB für Dein Kind angemessen ist?

Dann buche jetzt einen Platz in meinem Seminar zum SBA.

Mehr dazu auch hier in meinem Blog:

Rechtlicher Hinweis:

Ich bin keine Steuerberaterin und keine Anwältin. Alle Informationen auf dieser Seite sind lediglich Stand meiner Recherche und keine steuerrechtliche Beratung. Daher ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Die Artikel auf dieser Website geben nur allgemeine Informationen, die die Selbstkompetenz der Betroffenen verbessern und darüber informieren welche Regelungen für sie von Interesse sein könnten. Sollten die hier verbreiteten Informationen veraltet, fehlerhaft dargestellt oder schlicht fachlich nicht korrekt sein so bitte ich dringend um einen Hinweis an kontakt@marion-mahnke.de damit ich die Fehler berichtigen kann.

Ich fordere ausdrücklich alle Leser:innen auf ihre:n Steuerberater:in zu konsultieren oder bei ihrem Finanzamt um rechtsverbindliche Auskunft nachzusuchen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert