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Verhinderungspflege 2026 (und rückwirkend 2025)

Heute möchte ich mit euch ein paar typische Fragen aus meinen Seminaren zur “Verhinderungspflege” bzw. zum “Gemeinsamen Jahresbetrag” oder “Entlastungsbudget” beantworten. Mit diesem Artikel wirst Du bestens gerüstet sein um Deine Verhinderungspflege selbst zu beantragen.  

💛 Du möchtest das trotzdem nicht alleine durchforsten? Oder hast du gerade ganz andere Baustellen mit deinem Kind – und für Pflegeanträge fehlt einfach die Energie? Kein Problem. Als Coach begleite ich Familien mit besonderen Kindern genau in solchen Momenten. Schau einfach unverbindlich rein: Kostenloses Kennenlerngespräch (15 Minuten) buchen – oder gleich eine Beratungsstunde mit mir buchen.

 Ein Wort vorweg: In dieser Rubrik beantworte ich typische Fragen von Pflegenden Angehörigen in einfachen Worten und Bildern, so dass man sie als Laie gut verstehen kann. Als Coach biete ich keinerlei rechtliche Beratung an, ich stelle hier lediglich den Stand meiner Recherche nach bestem Wissen dar, kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder juristische Genauigkeit erheben. Alle Angaben müsst ihr selbständig überprüfen! Falls nötig beratet euch daher mit einem Rechtsbeistand Eures Vertrauens.
Falls irgendwelche Angaben sachlich inkorrekt oder veraltet sein sollten, bitte ich euch um Mithilfe: Schreibt mir, damit ich es ändern kann!

1) Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Die Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass man mindestens Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Die gute Nachricht: Seit dem 01.07.2025 gibt es keine Vorpflegezeit mehr! Du kannst die Verhinderungspflege ab sofort nutzen – direkt ab dem Tag, an dem der Pflegegrad festgestellt wurde. Keine Wartezeit, kein Nachweis, kein Attest.

Noch eine wichtige Voraussetzung: Du musst als Pflegeperson bei der Kasse gemeldet sein. Ohne eingetragene Pflegeperson kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Das gilt auch dann, wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt. Wichtig ist, dass du Pflegegeld beziehst – ganz oder anteilig als Kombinationsleistung.


Sonderfall: Dein Kind lebt teilweise im Internat oder einer Einrichtung
Viele Eltern behinderter Kinder fragen sich: „Haben wir überhaupt Anspruch auf VHP, wenn unser Kind unter der Woche im Internat, Berufsförderwerk oder in der Jugendhilfe lebt?”

Die Antwort: Ja! Und das ist sogar ausdrücklich in den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands so vorgesehen. Verhinderungspflege ist für die Zeiten möglich, in denen dein Kind zu Hause bei dir ist – also an Wochenenden und in den Ferien. Voraussetzung ist, dass du für diese Zeiten als Pflegeperson gemeldet bist und Pflegegeld beziehst.

2) Muss ich überhaupt einen Antrag stellen?

Theoretisch: Nein. Denn: Die Verhinderungspflege steht dem Pflegebedürftigen aufgrund der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu. Automatisch. Ohne Antrag. Ist quasi Teil des “Pakets” ebenso wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Kurzzeitpflege.

Ist ja auch logisch, denn  die VHP ist ja nicht nur für geplante Erholung oder Krankheits-Ausfall, sondern vor allem  für den Fall einer spontanen “Verhinderung” gedacht. Man KANN das manchmal also gar nicht “vorher” beantragen. Denn wenn man spontan selbst zum Arzt muss oder das Geschwisterkind vorzeitig von der KiTa abholen soll, dann organisiert man halt jemanden, der sich kümmert. Die Nachbarin, den Babysitter, die Oma oder eine liebe Freundin. Und wenn du denen dafür eine Aufwandsentschädigung bezahlst oder wenn die dadurch Lohnausfall oder Fahrtkosten haben, dann kann das über die Verhinderungspflege erstattet werden. (Ja – auch die Oma kann -eingeschränkt- Geld erhalten. Mehr dazu hier.)

Solche Belege kann man im Prinzip auch einreichen ohne jemals vorher bei der Kasse einen Antrag auf VHP gestellt zu haben. Man stellt dann einen Antrag auf Erstattung entstandener Kosten und reicht die Quittungen/Belege/Rechnungen ein. 

In der Praxis ist es aber so, dass die Kassen gern alles hübsch ordentlich schriftlich haben möchten. Und zwar vorher. Es gibt eigentlich keinen guten Grund dafür und die Juristen in den Foren von Pflegenden Angehörigen erklären regelmäßig, dass sie auch keine rechtliche Grundlage erkennen könnten – aber hey – als Pflegepersonen haben wir genug andere Sorgen: Also füllen wir halt das gewünschte Formular aus!

Dein Vorgehen um Ersatzpflege-Personen bei Deiner Kasse anzumelden
1. Du klärst, ob ein Anspruch besteht (siehe oben)
2. Du schreibst der Kasse, dass Du Verhinderungspflege nutzen möchtest und bittest um das Formular oder lädst es direkt von der Website Deiner Kasse runter, falls es da vorhanden ist. 
3. Du brauchst für JEDE Ersatzpflegeperson ein eigenes Formular: Also so oft ausdrucken oder kopieren wie Du Ersatzpflegepersonen hast. Bei Gründe gibst du “Sonstige Gründe” an und bei stundenweiser Verhinderungspflege ist der Zeitraum 1.1.des Jahres bis 31.12. des Jahres – so kannst Du die angemeldete Person spontan so nutzen, wie Du es brauchst. Für tageweise Verhinderungspflege gibst Du einfach den Zeitraum an in dem Du im Urlaub oder durch Krankheit verhindert bist. ACHTUNG: Bei tageweiser VHP wird das Pflegegeld gekürzt!
4. Du füllst den Antrag aus und schickst ihn Deiner Kasse. Damit ist die Ersatzpflegeperson angemeldet und du kann abrechnen. 
5. Nach erfolgter VHP rechnest Du über das Abrechnungsformular Deiner Krankenkasse (oder ersatzweise ein selbst verfasstes Schreiben) ab. Du kannst dies sofort tun oder zusammengefasst zum Beispiel monats- oder quartalsweise oder einfach am Ende des Jahres. Du kannst sogar ein Jahr rückwirkend abrechnen. Du musst dann immer recherchieren wie hoch in dem Jahr das Budget war, da es künftig regelmäßig Anpassungen geben wird.

3) Wie hoch ist das Budget, das mir zur Verfügung steht?

Seit dem 01.07.2025 gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2: Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Dir stehen damit 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung – flexibel einsetzbar für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beidem. Die komplizierten Übertragungsregeln zwischen den beiden Töpfen sind weggefallen. Du entscheidest selbst, wofür du das Geld nutzt.

Wichtig: Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad – alle bekommen denselben Jahresbetrag. Selbst wenn Dein Kind erst im Laufe eines Jahres den Pflegegrad erhält kannst du den GANZEN Betrag für den Zeitraum zwischen Pflegegradfeststellung bis Jahresende verwenden – es muss aber plausibel sein.

Langsam wird es kompliziert mit den Begriffen? Keine Sorge: Hier erkläre ich jeden Begriff!”

 4) Kann ich noch rückwirkend abrechnen?

Jain. Früher konnte man 4 Jahre rückwirkend abrechnen. Aber: Seit dem 01.01.2026 gilt eine neue, deutlich kürzere Frist! Kosten können nur noch bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden. Beispiel: Verhinderungspflege aus 2025 muss bis spätestens 31.12.2026 abgerechnet sein. Die frühere 4-Jahres-Frist gilt nicht mehr. Wie Du rückwirkend abrechnest erkläre ich hier.

5) Tageweise? Stundenweise? Wie geht das mit der Abrechnung?

Wir müssen wohlgemerkt NICHT genau in den Antrag reinschreiben wann wir die VHP in Anspruch nehmen wollen oder wieviel Zeit wir brauchen! Wir geben bei der Antragstellungeinfach den Zeitraum vom 1.1.des Jahres bis 31.12. des Jahres an, wenn wir “stundenweise Verhinderungspflege” nutzen möchten. Also wenn wir die VHP nutzen wollen um gelegentlich allein zum Arzt zu gehen, den Einkauf zu machen, mit einer Freundin Kaffee trinken oder zum Sport oder ins Kino wollen. Erholung, Besorgungen, Beziehungspflege halt. Wann genau die Ersatzpflege geleistet wird, entscheidest Du nach Bedarf und rechnest dann hinterher ab. 

(Zumindest ist das bis November 2025 genau der Sinn der Verhinderungspflege gewesen und wird Stand heute bei den meisten Kassen auch so gesehen. Es gab aber in letzter Zeit einigen “Trubel um die Verhinderungspflege” über den ich separat berichte.)

Etwas anderes sind tageweise Verhinderungen. Das ist die “reguläre Verhinderungspflege”. Wenn Du mehr als 8 Stunden nicht für deinen Pflegebedürftigen da bist, dann gilt das als “Urlaub”. Das bedeutet, dass Du an diesem Tag keinen “vollen Dienst als Pflegeperson” machst. Das bedeutet auch, dass die Krankenkasse für diesen Tag nur 50% des Pflegegeldes auszahlt – oder 50% kürzt. Je nachdem wie man es betrachtet.

Wichtig also: Wenn Du also “Erholungsurlaub” oder “Krankheit” ankreuzt, geht die Krankenkasse davon aus, dass Du mehr als 8 Stunden weg warst und kürzt für diese Urlaubs- bzw. Krankheitstage das Pflegegeld. Muss man wissen! Wenn Du “Sonstige Gründe” angibst und UNTER 8 Stunden bleibst ist es “stundenweise Verhinderungspflege”.

Tageweise Verhinderungspflege kann man theoretisch planen. Deshalb kann man in den Formularen auch den konkreten Zeitraum eintragen. Das ist sinnvoll, wenn Du zum Beispiel eine Woche in Urlaub fährst und die Oma, ein Pflegedienst oder jemand anders in dieser Zeit nach Deinem pflegebedürftigen Angehörigen schaut. Aber auch wenn Du spontan tageweise ausfällst, z.B. wegen einer plötzlichen Verpflichtung, Krankheit oder einem Unfalls kannst Du die Auslagen für die Ersatzpflegekräfte bei der Kasse nachträglich einreichen. 

Zusammenfassung zu Zeiten und Gründen der Verhinderungspflege
1. Überlege, ob du TAGEWEISE Verhinderungspflege oder STUNDENWEISE Verhinderungspflege beantragen möchtest.
Beachte: Bei stundenweiser Verhinderungspflege (bis zu 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld NICHT gekürzt. Bei TAGEWEISER Verhinderungspflege wird es um 50% gekürzt. 

2. Für die Stundenweise Verhinderungspflege kreuzt du “Sonstige Gründe” an und gibst als Zeitraum 1.1.des Jahres bis 31.12. des Jahres an. Für die Tageweise Verhinderungspflege gibst du “Erholungsurlaub” oder “Krankheit” an und trägst den Zeitraum ein. Insbesondere wenn Du einen Dienst beauftragst weil Du z.B. eine Operation oder einen Urlaub planst, wirst Du diese tageweise Verhinderungspflege im Vorfeld beantragen, damit alle Beteiligten sicher sind, dass sie das Geld bekommen. 

6) Wen soll ich als Ersatzpflege-Person angeben?

Die Kasse will natürlich  wissen, WER denn die VHP erbringen soll. Wenn ihr einen Dienst, wie die Lebenshilfe nutzt, werdet ihr vermutlich eine “Abtretungserklärung” unterschreiben und dann regeln die das selbst. Du brauchst dann die VHP NICHT selbständig abzurechnen – hast oft aber keinen Überblick mehr über dein Budget und eine Stunde bei einem Dienst kostet natürlich auch erheblich mehr als Deine liebe Nachbarin.

Wenn ihr die Verhinderungspflege durch Freunde, Nachbarn oder Bekannte erbringen lasst, müsst ihr diese selbst anmelden. Und genau das ist manchmal schwierig, denn man weiß ja nun mal vorher oft nicht wann man verhindert sein wird und wer aus dem Netzwerk dann einspringen kann!

Machen es uns also einfach: Wenn ihr schon Leute habt, die bereit stehen um einzuspringen wenn es mal nötig ist, dann notiert Namen, Adresse, Telefonnummer und Verwandtschaftsgrad und tragt die Leute als VHP-Kräfte ein. Wenn ihr während des Jahres die Person wechselt oder welche dazukommen ist das  kein Problem. Einfach nach- oder ummelden.

Einen kleinen Vorteil hat es für uns aber auch, wenn unsere VHPler bei der Kasse gemeldet sind: Kein übelwollender Nachbar kann euch unterstellen, dass die Dame die da einmal die Woche für 2 Stunden kommt eine unangemeldete Putzhilfe sein könnte oder dass der Babysitter womöglich nicht bei der Bundesknappschaft gemeldet wäre.

Übrigens: Wenn ihr (noch) keine Kräfte habt, dann lest doch mal meinen Artikel “Wie finde ich geeignete Betreuungskräfte” 
Oft werde ich gefragt, ob die VHP-Kräfte das Geld versteuern müssen. Auch dazu gibt es einen Artikel: “Die Sache mit der sittlichen Pflicht”

7) Dürfen nahe Angehörige auch Verhinderungspflege übernehmen?

Ja, dürfen sie. Und ja, ich weiß, dass es immer wieder anders behauptet wird. Aber das Gesetz ist da glasklar.

Richtig ist: Verwandte 1. und 2. Grades dürfen nicht das volle Budget in Anspruch nehmen, sondern nur einen Teil.

Seit dem 01.07.2025 gilt: Die Verhinderungspflegekraft (juristisch korrekt: „Ersatzpflegeperson”) aus dem engen Familienkreis darf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes erhalten. Das ist eine Verbesserung gegenüber der alten Regelung – früher war es nur das 1,5-fache.

Konkret bedeutet das im Jahr 2026 bei 8 Wochen Verhinderungspflege:

  • Pflegegrad 2: 694 €
  • Pflegegrad 3: 1.198 €
  • Pflegegrad 4: 1.600 €

Beachte: Falls du rückwirkend für das erste Halbjahr 2025 abrechnest, galt dort noch das 1,5-fache des Pflegegeldes. Ab Juli 2025 gelten dieselben Beträge wie 2026, da das Pflegegeld 2026 nicht erneut erhöht wurde.

Darüber hinaus können Verwandte weiterhin Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet bekommen. Wie das genau läuft, beschreibe ich in meinem Artikel „Darf die Oma die Verhinderungspflege übernehmen?”.

8) Die Kasse will den genauen Grund für die Ersatzpflege wissen!!

Jupp. Die wollen wissen ob ihr in Urlaub fahrt oder krank seid. Dann wird nämlich das Pflegegeld gekürzt. Hab ich oben ja schon beschrieben. Wenn ihr stundenweise Ersatzpflege beantragt kreuzt ihr einfach “Sonstige Gründe” an.

Bei manchen Kassen steht dann das “bitte erläutern” oder einfach ein fordernder Unterstrich auf den man einen Grund schreiben soll.   Ihr braucht da jetzt nicht exakt aufzuführen ob ihr zum Handball-Wettkampf des ältesten Sohnes oder zum Friseur oder zum Hautkrebs-Screening musstet. Schreibt einfach “Diverse Besorgungen” oder “Anderweitige Verpflichtungen” oder “stundenweise Erholung”. 

Wie gesagt – es gab kürzlich ein Urteil wegen der Gründe, die für VHP legitim sind – darüber in meinem neuen Artikel zu “Turbulenzen um die Verhinderungspflege” mehr. Im Augenblick scheint das aber kaum Auswirkungen auf die reale Praxis zu haben. Schreibt mir gern eine Email, falls sich das bei Euch ändert!

9) Kann die Krankenkasse denn jetzt das Pflegegeld kürzen wenn ich stundenweise VHP in Anspruch nehme?

Jain. Es wird NICHT gekürzt, wenn du wirklich nur ein paar Stunden weg bist. Aber wenn die Pflegeperson mehr als 8 Stunden unterwegs ist im Prinzip schon. Dann gilt man halt als einen ganzen Tag weg – und das ist dann halt “Urlaub”.

Wer also “stundenweise” VHP abrechnen möchte kann nicht länger als 8 Stunden als Pflegeperson ausfallen. Natürlich gibt es auch Pflegepersonen, die nichtmal mit dem Pflegebedürftigen in einem Haus leben oder die eh nur jeden zweiten Tag vorbeischauen. Es kann also bei dem Gesetz nicht darum gehen, dass man 16 Stunden am Tag mit dem Pflegebedürftigen zusammen ist. Es geht darum ob man den Pflegebedarf des Pflegebedürftigen decken kann oder eben verhindert ist. Nachvollziehbar? 

Dazu kommt: Erst ab dem 2. Tag des Urlaubs wird das Pflegegeld gekürzt. Am ersten und am letzten Tag der Ersatzpflege erhält man das volle Pflegegeld für den Tag. Wenn ihr also mal einen Tag für ein paar Stunden Ersatzpflege nutzt und am nächsten schon wieder da seid, sollte theoretisch auch nicht gekürzt werden. Achtet auf Eure Abrechnung, ob die Krankenkasse realisiert hat, dass ihr nur einen Tag “Urlaub” hattet!

10) Wenn aber nun jemand vom Pflegedienst oder der Lebenshilfe die VHP macht – woher weiß ich dann wieviel Geld ich noch hab?

Wenn ein Dienstleister von einem Dienst kommt, dann hat der meistens eine Liste, auf der Du abzeichnen musst, dass er da war und wie viele Stunden. ACHTE da drauf, was Du abzeichnest! Und: Mach ein Foto oder eine Kopie davon. Spätestens am Monatsende, ehe das abgerechnet wird. So behältst Du den Überblick. 

Aber: Du kannst auch jederzeit bei deiner Kasse anrufen und nachfragen bis wann bereits abgerechnet wurde und wieviel Budget du noch hast. Die sind nach §15 SGB I zur Auskunft und nach §14 SGB I zur Beratung verpflichtet. 

11) Mir wurde gesagt ich darf nur an 42 Tagen im Jahr Verhinderungspflege nutzen

Das stimmte früher – aber seit 01.07.2025 gilt für alle: 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr für die tageweise Verhinderungspflege.

Aber: Bei der stundenweisen Verhinderungspflege gibt es gar kein Tageslimit! Diese Tage zählen überhaupt nicht zu den 56 Tagen. Du kannst also das ganze Jahr über stundenweise VHP nutzen – solange das Budget reicht.

Das heißt praktisch: Wer wie die meisten Eltern behinderter Kinder hauptsächlich stundenweise VHP nutzt, wird das 56-Tage-Limit in der Regel nie erreichen. Relevant wird es erst wenn du tageweise – also mehr als 8 Stunden am Stück – Ersatzpflege brauchst, zum Beispiel für einen längeren Urlaub.

12) Ich will gar nicht dass jemand ins Haus kommt: Kann ich die Verhinderungspflege auch ganz anders nutzen?”

Ja – die VHP kann man oft auch für Freizeit-Angebote von Einrichtungen für behinderte Menschen nutzen. Zum Beispiel “Urlaub für behinderte Jugendliche”. Solche Angebote gibt es oft bei der Lebenshilfe oder anderen Trägern. Auch hier sollte die Kasse eine Liste von Anbietern haben, die sie dir zuschicken können. Ihr könnt außerdem das VHP-Budget nutzen um mehr Tage in der Kurzzeitpflege zu verbringen. Auch hier kann die Kasse Dir (hoffentlich) Anbieter nennen! 

Außerdem kann die VHP-Kraft natürlich auch mit der Pflegebedürftigen Person spazieren gehen oder sie ins Kino oder zu einer Therapie begleiten. Sie übernimmt eben das was du tun würdest, wenn du nicht verhindert wärest. Wenn Du die VHP über einen Träger nutzt, gibt es oft auch in den Räumlichkeiten des Anbieters Spielzimmer oder einen Kochclub oder andere Gruppen-Angebote, die man nutzen kann. 

13) Und wie rechne ich die Verhinderungspflege jetzt ab? 

Den so genannten “Antrag” hast Du ja wie oben beschrieben gestellt. Irgendwann kommt ein nettes Schreiben der Kasse, dass Dein Angehöriger in Deiner Abwesenheit von Person XYZ betreut wird und dass Du das dann abrechnen kannst. Entweder steht im Schreiben ein Link zum Abrechnungsformular oder es liegt eines bei oder Deine Kasse überlässt die Belegführung Dir selbst. 

Wenn die Kasse ein Abrechnungsformular vorbereitet hat, dann nutzt Du das. Du gibst an wie viele Stunden an welchen Tagen VHP geleistet wurde und wie viel Geld Du der Person dafür gegeben hast und auf welches Konto sie das Geld erstatten sollen. ODER Du gibst an wieviel Geld Du der Person zugesagt hast und wie deren Konto-Daten sind. Das lässt Du von Deiner VHP-Kraft abzeichnen. 

Sollten nahe Angehörige VHP geleistet haben, dann kannst du auch Fahrtkosten und Verdienstausfall angeben. Bei Fahrtkosten reichen meist die Kilometer-Angaben, beim Verdienstausfall braucht man Belege. Alles an die Kasse schicken und kontrollieren, ob das Geld auch eingeht. 

Wenn du eine Abtretungserklärung unterschrieben hast, weil ein Pflegedienst oder ein anderer Träger die VHP leistet hast Du mit der Abrechnung nix zu tun – das Regeln die Dienstleister und die Kassen untereinander. Es kann aber sinnvoll sein, gelegentlich zu kontrollieren was dein Dienstleister abrechnen und zu schauen ob das so auch alles stimmt. 

Zusammenfassung

Verhinderungspflege ist eine klasse Sache. Die stundenweise VHP ist sehr flexibel einsetzbar. Tageweise VHP dient dem Urlaub oder hilft aus, wenn die Pflegeperson mal krank ist. VHP kann im Falle einer akuten Verhinderung auch spontan eingesetzt und erst hinterher beantragt werden. Die VHP kann von einem Dienst oder Privatpersonen erbracht werden. Nahe Verwandte dürfen nur einen Teilbetrag des Gesamtbudgets erhalten. VHP kann auch flexibel für niedrigschwellige Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Der Antrag, der vorher gestellt wird ist eine Formsache – abgerechnet wird später. 

Ich bin überzeugt davon: Die beste Pflege ist Pflege durch entspannte und gesunde Angehörige! Also nutzt die Entlastung, die euch zusteht. Denn wenn ihr unter der Belastung zusammenbrecht oder mies gelaunt seid, könnt ihr eurer Aufgabe gar nicht gerecht werden!

Also – sorgt gut für eure Lieben – aber sorgt auch für euch selbst! Das ist mir als Beraterin für Stressmanagement und Resilienz-Coach besonders wichtig! Wenn Du also fertig bist mit der Abrechnerei, dann schau gern mal in Ruhe durch meine Blog – da findest Du auch total viele Artikel zum Thema “Stressmanagement als Special-Needs-Mom”. Mit Tipps und Ideen, die auch klappen, wenn Du nur wenig Zeit zur Verfügung hast!


Ich hoffe was die Verhinderungspflege angeht hast Du nun Klarheit, richtig? Nun bin ich aber neugierig auf Deinen Alltag: Nutzt Du bereits Verhinderungspflege? Wenn ja: War es leicht für Dich Menschen zu finden, die Euch unterstützten? Wenn nicht: Woran liegt es? Schreibt es mir in die Kommentare!

Ich wünsche Euch alles Gute und genug Zeit um Euch zu entspannen und auch mal um Euch selbst zu kümmern. Denn Pflege behinderter Kinder ist ein Marathon – kein Sprint! Und wir wollen schließlich auch in vielen Jahren noch für unsere Lieben da sein. Dafür braucht es Kraft – und Unterstützung. Also nutzt die Möglichkeiten zur Entlastung unbedingt!

Eure Marion Mahnke


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Hier erfährst du die Grundlagen zur Verhinderungspflege.
Hier beschreibe ich, warum Entlastung durch Verhinderungspflege für Pflegende Eltern notwendig ist
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