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Pflegereform 2027: Was pflegende Eltern jetzt wissen müssen – und warum ich so wütend bin

Kaum haben wir uns an das neue Entlastungsbudget gewöhnt – da droht schon das nächste Chaos. Was hinter der geplanten Pflegereform 2027 steckt, warum sie pflegende Eltern besonders hart treffen könnte und was ihr jetzt tun könnt.

Kurzer Hinweis vorab: Was ich hier schreibe, ist meine persönliche Einschätzung auf Basis der Dokumente und Berichte die bisher öffentlich zugänglich sind. Ein vollständiger Gesetzentwurf liegt noch nicht vor – vieles ist im Fluss, vieles ist noch offen. Ich erhebe keinen Anspruch darauf, alles vollständig verstanden zu haben. Aber ich halte es für wichtig, Euch frühzeitig zu informieren – damit ihr nicht irgendwann vor vollendeten Tatsachen steht.

Erinnert Ihr Euch noch? Vor zwei Jahren war alles viel komplizierter.

Dann kam der Gemeinsame Jahresbetrag. Seit dem 1. Juli 2025 haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein flexibles Budget von bis zu 3.539 Euro – für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen, nutzbar wie es die Familie braucht. Keine Vorpflegezeit mehr. Keine komplizierten Übertragungsregeln. Einfach: Hier ist das Geld, nutzt es wie ihr es braucht. (Alle aktuellen Regeln zur VHP 2026 erkläre ich hier)

Was plant die Bundesregierung für 2027?

Es soll künftig zwei Budgets geben: ein Sachleistungsbudget – leicht erhöht gegenüber heute, gedacht für professionelle Pflegedienste, aber künftig auch für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Und ein neues Entlastungsbudget – das wohl den bisherigen Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und die Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) zusammenfasst.

Das Pflegegeld würde bleiben – aber: Wer das Sachleistungsbudget nutzt, bekommt anteilig weniger Pflegegeld. Das nennt sich Kombinationsleistung. Der Gemeinsame Jahresbetrag für VHP und KZP wäre kein eigenständiger Topf mehr, sondern würde aus dem Sachleistungsbudget finanziert.

⚠️ Wenn das tatsächlich so käme, würde das bedeuten: Wer heute ausschließlich Pflegegeld bezieht, hätte im neuen System kein Sachleistungsbudget übrig für Verhinderungspflege. Auszeiten, Urlaub, Krankheit – all das müsste aus dem Pflegegeld selbst finanziert werden. Das wäre gegenüber heute eine deutliche Verschlechterung.

Die Nachbarschaftshilfe. Heute können wir Freundinnen, Nachbarinnen oder bekannte Familien direkt über die Verhinderungspflege bezahlen – ohne Zulassung, ohne Bürokratie. Wenn ich das richtig verstehe, würde das künftig wegfallen. Denn das Sachleistungsbudget ist für zugelassene Pflegedienste gedacht. Die Freundin von nebenan müsste erst offiziell als Nachbarschaftshelferin anerkannt werden – ein Prozess der in jedem Bundesland anders geregelt ist und den viele scheuen. Soviel zur Entbürokratisierung. 🙄

Der Rentenaspekt – den ich seit Jahren predige: Wer auf Kombinationsleistung umstellt, bekommt von der Pflegekasse reduzierte Rentenbeiträge. Das würde langfristig die Rentenansprüche pflegender Eltern weiter schmälern. Altersarmut ist weiblich – und Care-Arbeit ist eines der größten Risikofaktoren dafür. Wer jahrzehntelang ein Kind pflegt, verzichtet bereits auf Berufsjahre, Karriere und Rentenansprüche. Und jetzt soll auch noch die Aufwandsentschädigung für Unterstützung aus dem Ehrenamt dazu führen, dass noch weniger Rente ankommt? Das darf nicht sein.

Warum trifft das pflegende Eltern besonders hart?

Pflegedauer. Wer ein Kind mit Behinderung pflegt, pflegt nicht ein paar Jahre. Wer pflegt, pflegt Jahrzehnte. Ich pflege Finja seit 18 Jahren. Und ich werde noch viele weitere Jahre pflegen – auch jetzt, da sie volljährig ist. Die Erschöpfung die sich in 18 Jahren ansammelt, ist nicht mit der Erschöpfung vergleichbar, die entsteht wenn man drei Jahre lang einen alten Elternteil begleitet. Das ist kein Werturteil. Es ist einfach anders. Und die Entlastungsleistungen müssen dieser Dauerhaftigkeit Rechnung tragen.

Häusliche Pflege als Normalfall. Fast alle pflegebedürftigen Kinder werden zuhause gepflegt – von ihren Eltern. Eine stationäre Unterbringung ist für die meisten Familien keine echte Option: Es fehlen geeignete Einrichtungen, das Kind kennt sein Zuhause, die Familie möchte zusammenbleiben. Das bedeutet: Pflegende Eltern sind rund um die Uhr im Einsatz. Es gibt keinen Feierabend, kein Wochenende ohne Pflege, keinen Urlaub ohne Organisation.

Familiäre und nachbarschaftliche Hilfe ist unverzichtbar. Bei der Pflege von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist familiäre Unterstützung nicht nur hilfreich – sie ist oft die einzige, die wirklich funktioniert. Eine Oma die das Kind kennt, ein Patenonkel dem das Kind vertraut, eine befreundete Familie die weiß wie das Kind kommuniziert – das sind keine netten Extras. Das sind die Menschen, die dafür sorgen, dass pflegende Eltern mal schlafen können. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, genau diese Menschen zu bezahlen.

Der Haken den kaum jemand benennt: Das Sachleistungsbudget nutzen wir gar nicht

Das bedeutet: Das neue Sachleistungsbudget wäre für die meisten pflegenden Eltern völlig irrelevant. Sie hätten davon gar nichts. Und wenn – so wie ich es verstehe – die Verhinderungspflege künftig aus eben diesem Budget finanziert werden müsste, dann würde das in der Praxis heißen: Wer kein Sachleistungsbudget nutzt, hat auch keins übrig für Auszeiten.

Theoretisch könnte man die Kombinationsleistung nutzen. Aber seien wir ehrlich: Sie ist eine der am schwersten verständlichen Regelungen im gesamten Pflegerecht. Wenn das künftig der einzige Weg wäre, würden viele Familien diesen Anspruch schlicht verlieren. Nicht weil es kein Gesetz gibt. Sondern weil das System so komplex wird, dass man nicht mehr durchblickt.

Wer kämpft dagegen?

Die gute Nachricht: Wir sind nicht allein. Die fünf großen Fachverbände für Menschen mit Behinderung – darunter die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der bvkm – haben im März 2026 klar Position bezogen: „Die Verhinderungspflege muss in der bisherigen Höhe und Flexibilität erhalten bleiben.”

Auch der Verein Pflegende Angehörige e.V. und wir-pflegen.net sind aktiv und haben ihre Bedenken direkt beim Bundesgesundheitsministerium eingebracht. Das ist wichtig – denn solange kein Gesetz verabschiedet ist, ist der Prozess noch beeinflussbar.

Was könnt Ihr jetzt tun?

1. VHP 2026 vollständig ausschöpfen. Solange das Budget noch klar und eigenständig ist – nutzt es. Wer Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, kann diese bis 31. Dezember 2027 abrechnen. Kein Geld verfallen lassen! 2. Informiert bleiben. Folgt den Fachverbänden: lebenshilfe.de, bvkm.de, wir-pflegen.net. Wenn ein konkreter Gesetzentwurf kommt, werden diese Verbände sofort reagieren. 3. Mitmachen wenn es ernst wird. Bei der letzten drohenden VHP-Einschränkung haben über 20.000 Menschen eine Petition unterzeichnet. Das hat gewirkt. Haltet die Augen offen. 4. Eure Geschichte erzählen. Politik ändert sich durch Zahlen – aber auch durch Geschichten. Schreibt Euren Abgeordneten. Erzählt was Verhinderungspflege für Eure Familie konkret bedeutet.

💙 Du brauchst Unterstützung? Die Pflegebürokratie ist komplex – und manchmal fehlt einfach die Energie, sich alleine durchzukämpfen. Genau dafür bin ich da. Als Coach für pflegende Eltern begleite ich Dich bei Pflegeanträgen, Widersprüchen und allem was dazwischen liegt.

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Und das ist es, was mich so wütend macht.

Das System wurde so vereinfacht, dass ich es heute sogar Neubetroffenen problemlos erklären kann. Es funktioniert. Es hilft. Es erfüllt den Anspruch von „unbürokratisch“. (Was VHP überhaupt ist – mein Glossar-Artikel erklärt es von Grund auf) Und es bringt viel Hilfszeit für vergleichsweise wenig Geld dorthin, wo Unterstützung gebraucht wird.

Weil der Opa eben nicht als Übungsleiter die F-Jugend trainiert, sondern stundenlang mit seinem behinderten Enkelkind durch den Park spaziert, damit die Mutter zweimal in der Woche Schlaf nachholen kann. Weil die nette Nachbarin nicht bei der Tafel Lebensmittel ausgibt, sondern den jugendlichen Autisten betreut, wenn die Eltern eigene Arzttermine wahrnehmen. Weil die Oma aus Flensburg nach München reist, damit die pflegende Mama zu ihrer Mütterauszeit fahren kann. (Ob und wie Oma, Opa und andere Familienangehörige VHP leisten dürfen – das erkläre ich ausführlich hier) Weil die beste Freundin unbezahlten Urlaub nimmt, um Papa und Kind in die Intensivtherapie zu begleiten, wo die heimischen Betreuungssysteme nicht greifen. Weil die erwachsene Schwester neben ihrem Studium regelmäßig ihren autistischen Bruder betreut, der keine Fremden akzeptiert, damit die Mutter ihren eigenen Arzttermin wahrnehmen kann.

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💬 Was denkt ihr? Wie versteht ihr den Gesetzentwurf? Habe ich etwas übersehen oder falsch verstanden? Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit – und bin wirklich gespannt auf eure Perspektive. Schreibt mir oder nutzt die Kommentarfunktion direkt hier unter dem Artikel!

✉️ Schreibt euren Abgeordneten – und so geht’s: Ihr dürft diesen Artikel gerne verlinken oder daraus zitieren. Ich bitte Euch nur darum, meine Seite als Quelle anzugeben. Aber denkt daran: Der Kern eines solchen Briefes sollte Eure Geschichte und Eure Situation sein. Die Abgeordneten müssen unsere Lebenswirklichkeit verstehen – und da seid ihr die Expertinnen und Experten! Erklärt was dieser Gesetzentwurf konkret für Euch und Eure Familie bedeuten würde. Zitiert gerne aus diesem Artikel um eure Argumente zu unterstützen. Und ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir eine Kopie eurer Texte schickt: feedback@nullmarion-mahnke.de

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Eure Marion Mahnke · Pädagogin, Coach und Kulturwissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Special-Needs-Parenting

Quellen und weiterführende Links: pflege-dschungel.de · lebenshilfe.de · bvkm.de · wir-pflegen.net · pflege.de · Bundesgesundheitsministerium · Statistisches Bundesamt

9 Kommentare zu „Pflegereform 2027: Was pflegende Eltern jetzt wissen müssen – und warum ich so wütend bin“

  • Stefanie

    Hallo…

    das neue Vorhaben der Politik darf nicht beschlossen werden, ich habe Pflegegrad 2 meine Tochter hat 3…wir sind beide schwerbehindert, wir brauchen die Ersatzpflegkraft und somit die Verhinderungspflege.
    Jetzt darauf genau einzugehen ist gerade schwer, da ich heute schon viel am PC gemacht habe, dem Ministerium geschrieben, was ich jetzt täglich mehrfach machen werde.

    Vielleicht sollte eine Petition ins Leben gerufen werden und das ganz schnell ..–

    Kennt sich damit jemand aus????

    Liebe Grüße an alle

    Stefanie

    Antworten
    • Marion Mahnke

      Ja – es gibt eine Menge Petitionen zu diesem Thema. Du findest sie auf der Seite des Bundestages, bei change.org oder innn.it

      Da findest du auch Petitionen gegen die Änderungen bei der Eingliederungshilfe und vieles mehr.

      In meinem Newsletter weise ich auch immer wieder auf Petitionen hin, die ich gut und wichtig finde. Abonniere den doch gern.

      Antworten
    • Marion Mahnke

      Hallo Jennifer,
      ich bin da ganz bei Dir. Die Idee ist ja, dass die (sehr moderate) Erhöhung des Pflegegeldes einen Teil dieser Unterstützung auffangen soll … Aber ja – ich denke es ist am falschen Ende gespart. Besondere Sorge macht mir die Reduktion der Renteneinzahlung für Pflegepersonen. Da ist wiederum die Altersarmut für Frauen vorprogrammiert … Aber nun ja …. Letztlich ist es schwierig auf eine Politik zu schimpfen, die von unseren BürgerInnen gewählt wurde. Ich sage im Augenblick all meinen Bekannten: Wenn Du diese Regierung gewählt hast, dann ist das eben auch deine Mit-Verantwortung, was da gerade passiert. Ist ja nicht so, dass es eine Überraschung wäre, was unser gegenwärtiger Kanzler denkt ….

      Antworten
  • Schulze Jennifer

    Also ich finde es ist ein grober Verstoß gegen das Grundgesetz und dem Passus ‘die Würde des Menschen ist unantastbar’!

    Pflegende Angehörige oder Dritte die ihre Zeit und herzblut opfern um gutes zu tun sollte man auch Würdigen!! Dem zu Pflegenden das Recht auf Selbstbestimmung (von wem werde ich gepflegt ) zu nehmen nur weil die Politik nicht alle einzelnen Bestandteile als Human wichtig anerkennen will und die Staatsschulden auf dem Pflegesystem allgemein abwählen möchte was durch die Regierung nachhaltig zerstört wurde. Frechheit!!!

    Ich selbst bin alleinerziehende Mutter von 2 kindern mit Pflegegrad, teilzeit arbeiten und unterstütze meine Eltern mit PG4 ehrenamtlich – Auszeiten sind da existenziell um weiterhin dauerhaft Leistungen zu erbringen – diese Reform schreit ja schon danach dass das Pensum für Erwerbstätige pflegende NICHT schaffbar ist und Millionen von arbeitstüchtigen durch diese Gesundheitsfalle in die Grundsicherung rutschen.

    Undurchdacht und einfach auf Geiz gepredigt- sollen doch die Politiker auf 50% ihres Geldes verzichten – DAS würde viel mehr an entlastung bringen

    Antworten
  • Marita Klei

    Danke für die ausführliche Erklärung. Würde js bedeuten ,ich mit Kind pg5 kann volles pflegegeld bekommen ,aber keine haushaltshilfe mehr,keine verhinderungspflege nutzen und pflegehilfsmittel selber bezahlen müssen.
    Nix mit 1 mal wö hilfe beim duschen oder 1 mal im jahr 2 wochen kknd in Betreuung geben .
    Das schränkt uns echt ein. Unser Kind ist schon 32 ,im Rollstuhl. Wir brauchen zb auch Mal Auszeit.
    Wir sind , beide Elternteile , bei der Pflege bei und brauchen mal Auszeit und Hilfe.
    Ohne das ,wird es in Zukunft drauf hin laufen,das wir Kind in ein nicht schönes pflegeheim geben müssten .
    Die… mis… Regierung müsste mann nicht nur abschaffen. Bei den schwächsten kranken so zu sparen .

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  • hallo, ich verstehe im wahrsten Sinne des Wortes leider nicht was damit gemeint ist. Soll es heissen das wir keine Verhinderungspflege mehr bekommen und diese nun über pflegedienste abggerechnet werden sollen?pflegedienste die sowieso keine Kapazitaeten mehr frei haben.

    Was die Nachbarschaftshilfe angeht. Eir mussten hier in Berlin sowieso schon immer geprüfte Nachbarschaftshelfer nehmen. Ich muss ganz ehrlich sagen , es ist durchaus möglich die Anerkennung
    zu bekommen. Ich frage mich allerdings , was dieser Grundkurs dem Betreuten überhaupt bringen soll.

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    • Marion Mahnke

      Theoretisch soll der Grundkurs qualifizieren. Praktisch sind auch diese Grundkurse nicht auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Kindern abgestimmt und können es auch gar nicht sein – weil die Pflegesituationen einfach viel zu verschieden sind. Alter, Entwicklungsstand, Syndrom – das alles kann gar nicht in einem Grundkurs abgedeckt werden. Besser wäre es, wenn es eine Beratungsstelle für Familienhelfer/ Nachbarschaftshelfer geben würde, wo die für den individuellen Fall Unterstützung bekommen.

      Ob die VHP nun tatsächlich aus der Verfügung der Familien genommen wird – man weiss es nicht. Die Idee ist aber, dass sie ins Sachleistungsbudget wandert, wo wir nur Zugriff drauf haben, wenn wir vom Pflegegeld auf Kombipflege wechseln. Und das mindert wieder unsere Rentenpunkte.

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  • Maria

    Vielen lieben Dank, Marion, für den verständlichen Überblick und die Auswirkungen – perfekt, um es an Nicht-pflegende weiterzuleiten.

    LG Maria

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    • Marion Mahnke

      Ja – das wäre der Worst-Case. Aber wir wissen noch nicht was kommt. Und: Es wird ja nicht komplett gestrichen, sondern in die Sachleistungen umgeschichtet. Ich schätze ein Lösungsansatz in vielen Familien ist dann die Kombinationsleistung. Oder – falls dann noch möglich – eben die Eingliederungshilfe in Form von Assistenz zum wohnen und Hilfe zur Pflege. Ich halte Euch auf dem Laufenden, wenn ihr den Newsletter abonniert habt.

      Euch viel Kraft! Und danke für das Kompliment!

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